Präambel
Die Grundschule hat den Auftrag, eine Schule für alle Kinder zu sein. Ihr eigenständiger Bildungs- und Erziehungsauftrag ist „ausgerichtet an den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten“. Das Recht auf freie Entfaltung aller ist zu beachten. Die Bildungswege sind unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu gestalten. Die gegenseitige Akzeptanz im Allgemeinen sowie gegenüber kultureller Vielfalt im Besonderen ist zu fördern … (vgl. Schulgesetz § 4).
Unser zentrales Anliegen ist es, die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder in einer offenen, vertrauensvollen Lernatmosphäre zu begleiten und zu fördern. Dies bedeutet für uns im Wesentlichen, die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes zu achten und es bei sozialen Lernprozessen in der Weise zu unterstützen, dass es Unterschiedlichkeiten gegenüber anderen Kindern akzeptiert und darüber hinaus als Bereicherung erfährt. Des Weiteren entdecken die Schüler und Schülerinnen Gemeinsamkeiten, welche sie als verbindend erleben. In einem solchen sozialen Umfeld sehen wir die Voraussetzung für ein Lernen, das auf Neugier und Sachorientierung beruht. Alle pädagogischen Maßnahmen an unserer Schule zielen auf die Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes und stehen auf der Basis folgender Grundsätze:
- Individuelle Förderung
- Stärkung von Toleranz und Hilfsbereitschaft
- Entwicklung schulischer Handlungskompetenzen
- Förderung des Umgangs miteinander
- Schaffung eines positiven Lernklimas
- Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten